Ethische Richtlinien
Die Zeitschrift Studia Rossica Posnaniensia befolgt die vom COPE (Committee on Publication Ethics) und Elsevier Verlag empfohlenen ethischen Richtlinien und Prozeduren.
Zum Druck werden ausschließlich originale Beiträge angenommen, in denen Ergebnisse der von den Autoren der eingereichten Texte durchgeführten Analysen/Untersuchungen sachlich, objektiv und ehrlich präsentiert werden. Nicht angenommen werden hingegen bereits in polnischen oder ausländischen Zeitschriften veröffentlichte Texte (wenn auch nur in Teilen). Jedes Zitat sowie jede Feststellung, die auf Thesen oder Untersuchungsergebnisse anderer Autoren Bezug nimmt, sollte unmissverständlich auf die Quelle des Angeführten verweisen. Sollten die präsentierte Untersuchung und ihre Ergebnisse im Auftrag einer öffentlichen bzw. privaten Einrichtung zustandekommen oder von dieser finanziell unterstützt werden, müssen auch diesbezüglich entsprechende Angaben gemacht werden. Als Autoren eines Beitrags können lediglich Personen gelten, die einen originalen und somit erheblichen Beitrag zur Konzipierung der im Text thematisierten Untersuchung, Ausarbeitung der Analysemethoden und nicht zuletzt der Durchführung des Forschungsvorhabens leisteten. Als unethisch wird vor diesem Hintergrund die Einreichung von Texten eingestuft, in denen Ergebnisse von Untersuchungen präsentiert werden, deren Autoren und/oder ihr Beitrag zur Entstehung des eingereichten Textes absichtlich nicht erwähnt oder verheimlicht wurde(n) (ghostwriting). Als unzulässig gilt des Weiteren die Einbeziehung von Informationen über die Autorenschaft von Personen, die in keinem oder nur geringem Maße zur Durchführung der präsentierten Untersuchungen beitrugen (Gastautorschaft / guest authorship).
Pflichten der Autoren
Mit der Einreichung von Texten verpflichten sich die Autoren dazu, einen Vertrag zu unterzeichnen, in dem sie eine Erklärung über ihren eigenen, originalen Beitrag zur Entstehung der präsentierten Untersuchungsergebnisse abgeben. Sollten sich an der Entstehung eines Textes zwei oder mehr Autoren beteiligen, ist jeder Mitverfasser dazu verpflichtet, Informationen über seinen prozentualen Beitrag bei der Erstellung des Aufsatzes offenzulegen und seine Einwilligung zur Textveröffentlichung durch die Unterzeichnung des genannten Vertrages zu geben. All die beschriebenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, die oben erwähnten Praktiken des ghostwriting und ghost authorship zu beseitigen und potentiellen Plagiatsfällen vorzubeugen.
Enthält der zum Druck eingereichte Text Abbildungen, Zeichnungen, Bilder usw., die nicht das geistige Eigentum des Textautors sind, ist er dazu verpflichtet, die Erlaubnis der Verfasser/Herausgeber dieser Materialien zu deren Veröffentlichung oder Nachdruck einzuholen. Dies gilt gleichermaßen für Internetseiten, soweit ihnen die im Text verwendeten Materialien entstammen. In jedem dieser Fälle soll der Autor eindeutig auf die Quellen dieser Materialien verweisen.
Mit der Vertragsunterzeichnung erklärt der Autor, dass der von ihm eingereichte Text bis dato weder im In- noch Ausland veröffentlicht wurde. Der Autor verpflichtet sich ferner dazu, seinen Text unter Berücksichtigung aller technischen und inhaltlichen Hinweise zu verfassen, die auf der Internetseite der Zeitschrift angegeben werden, potentielle Änderungsvorschläge und Kommentare der Rezensenten in die Endversion des eingereichten Textes einzuarbeiten und nicht zuletzt mit dem wissenschaftlichen Redakteur des betreffenden Heftes sowie dem Sekretär der Zeitschrift eng und gemäß dem Terminplan der redaktionellen Arbeit zusammenzuarbeiten. Der Autor verpflichtet sich zudem, die Endversion seines Textes, die ihm vom Verlag nach dem Abschluss des Editionsverfahrens und der Satzeinrichtung zu überprüfen (Autorenkorrektur).
Pflichten der Redaktion
Mit der Annahme des zum Druck eingereichten Textes geht die Verpflichtung seitens der Redaktion ein, eine termingerechte Entscheidung über die Einleitung des Rezensionsverfahrens zu treffen und den Textautor über alle weiteren Etappen des redaktionellen Prozesses, d. h. über die Empfehlung oder Nicht-Empfehlung des Textes zum Druck informieren.
Die Redaktion befolgt sämtliche Regeln der wissenschaftlichen Vertraulichkeit und Ehrlichkeit, die auf der Website der Zeitschrift beschrieben wurden. Texte in der Zeitschrift erscheinen in Übereinstimmung mit der Creative-Commons-Lizenz.
Pflichten der Rezensenten
Rezensenten, die sich für die Zusammenarbeit mit der Zeitschrift entschieden, verpflichten sich dazu, die Begutachtung des Textes gemäß dem von der Redaktion festgelegten Terminplan zu verfassen, die vertraulichen Inhalte der Rezension geheimzuhalten sowie bei der Erstellung ihrer Begutachtung sachlich und objektiv zu bleiben. Rezensenten arbeiten mit dem Redaktionskomitee zusammen, um alle unethischen Publikationspraktiken auszuschließen. Weiteres zum Rezenionsverfahren siehe Link Rezensionsverfahren.
Interessenkonflikt
Alle Parteien, die sich am Publikationsprozess beteiligen, d. h. Autoren, Rezensenten, Redaktionsmitglieder, sind verpflichtet, der Chefredakteurin potentielle oder faktische Interessenkonflikte, d. h. eine finanzielle oder persönliche Abhängigkeit von anderen Personen oder Einrichtungen mitzuteilen. Diese Abhängigkeit betrifft vornehmlich Situationen, die einen großen Einfluss auf eine sachliche und objektive Bewertung der präsentierten Untersuchungsergebnisse und deren Qualität haben (können).