Ethik-Grundsätze

Die Grundsätze der Ethik des Publizierens werden gemäß COPE-Anforderungen umgesetzt

 

Um die höchsten Verlagsstandards zu erhalten, beschließt der wissenschaftliche Beirat der Zeitschrift "Kultur - Gesellschaft - Bildung" nachfolgende Grundsätze hinsichtlich der Ethik des Publizierens:


Seitens der Redaktion:
1. Die Redaktion gibt sich jede erdenkliche Mühe, um das Überprüfungsverfahren in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsnormen auf dem Gebiet des Urheberrechts durchzuführen.
2. Die Redaktion verpflichtet sich, im Publikationsprozess die ethischen Standards hinsichtlich der Gleichberechtigung zu berücksichtigen und verschiedenen Formen der Diskriminierung entgegenzuwirken.
3. Die Redaktion verpflichtet sich, alle Standards in den Bereichen Datenschutz und Vertraulichkeit, wie z.B. Schutz personenbezogener Daten von Autoren, Rezensenten und Redaktionsratsmitgliedern, einzuhalten.
4. Die Redaktion verpflichtet sich, die ethischen Standards im Bereich der Publikations- und Überprüfungsverfahren im Zuge der Entwicklung der Zeitschrift weiter zu verbessern und die Grundsätze der Freiheit von Lehre und Forschung zu beachten.
5. Die genehmigten Artikel werden von der Redaktion mit voller Professionalität behandelt und durchlaufen alle das gleiche Überprüfungsverfahren.
6. Das angenommene Überprüfungsverfahren basiert auf dem Grundsatz der doppelblinden Begutachtung
7. Redakteure der Zeitschrift sind verpflichtet, auf potenzielle Interessenkonflikte zwischen Autoren und Rezensenten hinzuweisen. In solchen Fällen sollte die Redaktion der Zeitschrift alle Maßnahmen treffen, um solche Konflikte zu vermeiden.
8. Jede Verantwortung dafür und das Recht, die eingesandten Artikel anzunehmen oder abzulehnen, liegt bei der Redaktion der Zeitschrift.
9. Der Beirat der Zeitschrift trifft alle Maßnahmen, um Plagiat-Fälle aufzudecken und ihnen entgegenzuwirken


Seitens des Rezensenten:
1. Der Rezensent begutachtet den Text ausschließlich in Bezug auf den Inhalt und/oder die Verfahrenstechnik
2. Der Rezensent verpflichtet sich, den Grundsatz der Vertraulichkeit hinsichtlich der überprüften Texte zu wahren.
3. Mit der Unterzeichnung der Überprüfungsvereinbarung verpflichtet sich der Rezensent, der Redaktion die eigene Begutachtung fristgerecht und gemäß dem von der Redaktion der Zeitschrift vorgegebenen Muster des Überprüfungsbogens zu übermitteln.
4. Rezensenten sind verpflichtet, die Redaktion unverzüglich über die von ihnen bemerkten Textfragmente oder andere Textelemente zu informieren, die auf ein Plagiat-Fall hindeuten.


Seitens des Autors:
1. Die Autoren der an die Redaktion eingesandten Texte sind verpflichtet, eine Liste der Zugehörigkeiten und der etwaigen Finanzierungsquellen (falls es bei den präsentierten Untersuchungen eine Finanzierung gibt) einzureichen.
2. Die Autoren sind verpflichtet, die von der Zeitschrift verfolgte Null-Toleranz-Politik gegenüber Plagiaten und der Fälschung von Forschungsergebnissen zu akzeptieren.
3. Es ist untersagt, dass Autoren dieselben Untersuchungen in anderen Zeitschriften veröffentlichen, und der von ihnen eingereichte Text muss Originaltext sein.
4. Die Autoren der bei der Redaktion eingesandten Texte sind verpflichtet, das von unserer Zeitschrift vorgeschlagene Überprüfungsverfahren zu akzeptieren und die von Rezensenten empfohlenen Korrekturen vorzunehmen.
5. Falls der Beitrag mehr als einen Autor hat, ist die einsendende Person verpflichtet, der Redaktion anzugeben, welcher Autor für welchen Textteil verantwortlich ist. Ferner müssen alle im Text enthaltenen Daten authentisch und glaubwürdig sein.
6. Die Autoren tragen im Text Quellenangaben gemäß den von der Redaktion angenommenen Normen für Fußnoten und Literaturverzeichnis ein.
7. Mit der Einsendung des Textes zur Veröffentlichung akzeptiert der Autor gleichzeitig die von der Redaktion verfolgte Politik, der Erscheinung von „Ghostwriting“ entgegenzuwirken, die in den auf der Website der Zeitschrift verfügbaren Regeln des Überprüfungsverfahrens beschrieben ist.