Peer-Review-Vorgang
Richtlinien zur Begutachtung von Publikationen in Studia Germanica Posnaniensia
- In einem ersten Schritt wird der zur Veröffentlichung in „Studia Germanica Posnaniensia” eingereichte Text einer redaktionellen Lektüre unterzogen. Die positive Beurteilung der Redaktion ist Voraussetzung für die Weiterleitung des Textes zur Begutachtung.
- Der Herausgeber beauftragt im Einvernehmen mit der Redaktion zwei unabhängige Gutachter von einer wissenschaftlichen Einrichtung, die mit der Affiliation des Autors nicht identisch ist.
- Die Gutachter arbeiten nach dem Prinzip “double-blind review process”, d.h. die Identität der Gutachter und Autoren ist den beiden Seiten nicht bekannt. In besonderen Fällen unterzeichnet der Gutachter eine Erklärung, dass kein Interessenkonflikt zwischen ihm und dem Autor besteht. Als Interessenskonflikte gelten Fälle, in denen zwischen Gutachter und Autor persönliche Beziehungen (insbesondere direkte Verwandtschaft, Eheverhältnis) oder berufliche Beziehungen bestehen (berufliche Abhängigkeitsverhältnisse oder direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor dem Verfassen des Gutachtens).
- Das Gutachten hat eine schriftliche Form und muss mit einer eindeutigen Schlussfolgerung bezüglich der Annahme oder Ablehnung der Publikation enden.
- Im Falle einer negativen Begutachtung wird vom wissenschaftlichen Beirat ein dritter Gutachter bestellt, dessen Entscheidung ausschlaggebend ist.
- Die Namen der Gutachter einzelner Publikationen oder der Zeitschriftenbände werden nicht bekannt gegeben. Einmal im Jahr wird eine Liste der kooperierenden Gutachter publiziert.