Die rechtshistorische Forschung in Österreich
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Słowa kluczowe

Austria
badania historyczne
badania historii prawa

Jak cytować

Brauneder, W., & Kohl, G. (2002). Die rechtshistorische Forschung in Österreich. Czasopismo Prawno-Historyczne, 54(1), 17–55. https://doi.org/10.14746/cph.2002.1.2

Abstrakt

Die rechtshistorische Forschung in Österreich wird naturgemäß vor allem von Rechtshistorikern, aber auch von Juristen anderer Disziplinen sowie Historikern betrieben. Wenig ausgeprägt sind jedoch Kommunikation und Kooperation dieser Gruppen, wie sie etwa in der deutschen „Vereinigung für Verfassungsgeschichte” bestehen, die ausdrücklich Rechtshistoriker, andere Juristen und Historiker zusammenfaßt. Eine Selbstorganisation aller auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte tätigen Wissenschaftler besteht in Österreich nicht. Traditionelle Forschungsschwerpunkte liegen auf den Gebieten der Verfassungsgeschichte insbesondere seit 1848 und der frühneuzeitlichen Privatrechtsgeschichte. Daneben behauptet sich jedoch eine Vielzahl an speziellen Teilgebieten. An Bedeutung gewonnen haben in den letzten Jahren eine eigenständige Verwaltungsrechtsgeschichte sowie justizgeschichtliche Forschungen. Festzustellen ist auch ein verstärktes Interesse an sozialgeschichtlichen Zusammenhängen, das sich in vermehrter Beschäftigung mit der Geschichte des Juristenstandes sowie mit der Kriminalitätsgeschichte zeigt. Insgesamt ist ein „Verlust des Mittelalters” zu beobachten, also eine Abkehr der rechtshistorischen Forschung von mittelalterlichen Fragestellungen. Eine „Europäisierung” wird zwar beschworen, findet tatsächlich aber nur in Ansätzen ernsthaft statt. Meist folgt man bloß einer jener Zeitströmungen, wie sie auch zur Ausbildung anderer, teils modeartiger Schwerpunktthemen geführt haben. Im Bemühen, die gesellschaftliche Akzeptanz der Rechtsgeschichte in einer eher geschichtsfeindlichen Zeit zu erhöhen, drohen eigenständige Inhalte und Methoden des Faches verloren zu gehen.

https://doi.org/10.14746/cph.2002.1.2
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