Grundsätze der Ethik

Zur Aufrechterhaltung der hohen Qualität der veröffentlichten Artikel und der wissenschaftlichen Zuverlässigkeit wahren und vollstrecken die Herausgeber der Fachzeitschrift Neofilolog die Einhaltung ethischer Grundsätze, sowohl gegenüber Autoren wissenschaftlicher Publikationen als auch gegenüber Gutachtern. Diese Grundsätze basieren auf den Richtlinien bezüglich der Besten Praktiken für Redakteure von Zeitschriften des Ausschusses für Publikationsethik (Committee on Publication Ethics, COPE).

PFLICHTEN DES REDAKTEURS

Überwachung ethischer Standards: Der Redaktionsrat überwacht die ethischen Standards wissenschaftlicher Publikationen und ergreift alle möglichen Maßnahmen gegen jegliche Fehler in der Publikation.

Unparteilichkeit und Gerechtigkeit: Der Redakteur sollte die eingereichten Artikel unabhängig von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft oder politischen Vorlieben des Autors/der Autoren nach inhaltlichen Aspekten bewerten. Der Redakteur gibt keine Informationen über den betreffenden Artikel an Dritte weiter, mit Ausnahme des Autors/der Autoren, Gutachter oder potenziellen Gutachter und in bestimmten Fällen auch an andere Mitglieder der Redaktion oder des Redaktionsausschusses.

Entscheidungen über Veröffentlichung: Der Redakteur der Zeitschrift ist für die Entscheidung verantwortlich, welche an die Redaktion gesendeten Artikel veröffentlicht werden sollen, und ist auch für alle in der Zeitschrift veröffentlichten Artikel verantwortlich. Beim Treffen dieser Entscheidungen kann der Redakteur sich nach den Richtlinien des Redaktionsausschusses der Zeitschrift richten, sowie den rechtlichen Anforderungen, die Fälle von Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat regeln. Bei Entscheidungen bezüglich der Veröffentlichung kann der Redakteur andere Mitglieder der Redaktion und Gutachter zu Rate ziehen. 

Vertraulichkeit: Kein Mitglied der Redaktion darf Informationen zu einer eingereichten Arbeit an Dritte weitergeben, ausgenommen, gemäß dem Herausgabeverfahren, ihrem Autor, den Gutachtern, potenziellen Gutachtern, anderen Redaktionsberatern oder dem Herausgeber.

Offenlegung und Interessenkonflikt: Unveröffentlichte Artikel oder Fragmente davon dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors nicht für eigene Recherchen der Redaktion oder der Gutachter verwendet werden. 

 

PFLICHTEN DER GUTACHTER

Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen: Die Gutachter helfen dem Herausgeber, redaktionelle Entscheidungen zu treffen, und sollten, durch redaktionelle Kommunikation, dem Autor auch bei der Korrektur des Artikels helfen.

Pünktlichkeit: Jeder ausgewählte Gutachter, der die Arbeit nicht bewerten kann oder weiß, dass die Verfassung des Gutachtens innerhalb der vom Redaktionssekretär gesetzten Frist nicht möglich sien wird, sollte den Redaktionssekretär darüber in Kenntnis setzen. 

Vertraulichkeit: Alle begutachteten Arbeiten müssen als vertrauliche Unterlagen behandelt werden. Sie dürfen nicht keinen anderen Personen als dem bevollmächtigten Redaktionssekretär vorgelegt oder mit diesen besprochen werden.

Standards der Objektivität: Die Peer-Reviews sollten auf objektive Weise durchgeführt werden. Persönliche Kritik des Autors wird als unangemessen angesehen. Gutachter sollten ihre Ansichten klar zum Ausdruck bringen und sie mit geeigneten Argumenten unterstützen. 

Bestätigung der Quellen: Rezensenten sollten Publikationen angeben, auf die der Autor der Arbeit nicht verweist. Jede Aussage, dass eine Beobachtung, eine Quelle oder ein Argument zuvor diskutiert wurde, sollte durch ein entsprechendes Zitat untermauert werden. Der Gutachter sollte den Redaktionssekretär auch über signifikante Ähnlichkeiten oder teilweise Überschneidungen des Inhalts der begutachteten Arbeit mit anderen veröffentlichten und bekannten Arbeiten informieren.

Offenlegung und Interessenkonflikt: Vertrauliche Informationen oder Ideen, die sich infolge der Begutachtung ergeben, müssen geheim gehalten werden und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil verwendet werden. Gutachter sollten keine Arbeiten rezensieren, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, der sich aus einer Beziehung mit dem Autor, der Firma oder Institution, die mit der Arbeit verbunden sind, ergibt.

 

PFLICHTEN DER AUTOREN

Darstellungsstandards von Forschungsberichten: Der Autor des auf eigenen Recherchen basierenden Textes sollte eine detaillierte Zusammenfassung der geleisteten Arbeit vorlegen und deren Bedeutung objektiv diskutieren. Die der Erstellung des Werks zugrunde liegenden Daten sollten korrekt dargestellt werden. Die Arbeit sollte genügend Details und Quellen enthalten, um die Forschung wiederholen zu können. Falsche oder wissentlich falsche Aussagen gelten als unethisches Verhalten und sind unzulässig.

Originalität und Plagiat: Der Autor reicht nur Originalarbeiten beim Herausgeber ein. Er sollte sicherstellen, dass die Namen der in dem Werk zitierten Autoren und/oder Fragmente von Arbeiten der zitierten Werke darin korrekt zitiert oder genannt werden.

Vielfache, unnötige oder konkurrierende Veröffentlichungen: Der Autor sollte keine wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlichen, die dieselbe Forschung in mehr als einer Zeitschrift oder einer anderen ursprünglichen Publikation beschreiben (z. B. Kapitel in einer Monografie). Das gleichzeitige Einreichen desselben Artikels bei mehr als einer Zeitschrift ist unethisch.
                
Bestätigung der Quellen: In jeder Situation muss der Autor die Inanspruchnahme der Arbeit anderer Autoren durch ihn bestätigen. Der Autor sollte Publikationen zitieren, die einen Einfluss auf die eingereichte Arbeit hatten.

Grundlegende Fehler in veröffentlichten Arbeiten: Stellt der Autor einen grundlegenden Fehler oder eine Ungenauigkeit in seiner Arbeit fest, ist er verpflichtet, den Redaktionssekretär so schnell wie möglich darüber zu informieren.

Offenlegung und Interessenkonflikt: Der Autor sollte in seiner Arbeit alle signifikanten Interessenkonflikte offenlegen, die die Ergebnisse oder deren Interpretation beeinflussen könnten. Alle Quellen der Projektfinanzierung sollten offengelegt werden.

Urheberschaft der Arbeit: Die Urheberschaft sollte auf Personen beschränkt sein, die maßgeblich zur Idee, Gestaltung, Leistung oder Interpretation des Werks beigetragen haben. Alle Personen, die einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Arbeit hatten, sollten als Mitautoren aufgeführt werden. Wenn es andere Personen gibt, die bestimmte wichtige Aspekte des wissenschaftlichen Artikels beeinflusst haben, sollten sie aufgelistet oder als Mitarbeiter vorgestellt werden.
Der Autor sollte sicherstellen, dass alle Mitautoren in dem Werk erwähnt sind und dass sie die endgültige Version des Werks gesehen und akzeptiert haben und sich bereit erklärt haben, es zur Veröffentlichung einzureichen.
Um den Fällen von "ghostwriting" (wenn eine Person einen wesentlichen Beitrag zur Veröffentlichung geleistet hat und nicht als einer der Autoren aufgenommen wurde) und "guest authorship" entgegenzuwirken, ist der Autor/sind die Autoren verpflichtet, zu:

- Bezeichnung des Beitrags einzelner Autoren bei der Erstellung von Veröffentlichungen unter Angabe ihrer Zugehörigkeit und ihres Beitrags (d. h. wer ist der Autor des Konzepts, der Annahmen, Methoden, des Protokolls usw.), wobei die Hauptverantwortung für die Offenlegung der angegebenen Daten vom der Person getragen wird, die die Arbeit einreicht.

- Es sollten auch alle Finanzierungsquellen des Artikels angegeben werden (Wissenschafts- und Forschungsinstitute, Verbände usw.). Autoren von Forschungsarbeiten sind verpflichtet, alle finanziellen Verbindlichkeiten zwischen dem das Produkt beschreibenden Unternehmen oder einem Konkurrenzunternehmen offenzulegen und dies durch Unterzeichnung der Erklärung zu bestätigen. Diese Informationen werden nicht verbreitet und haben keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Veröffentlichung des Artikels.

- Alle aufgedeckten Fälle des Phänomens von "ghostwriting" - oder "guest authorship" werden dokumentiert und entlarvt, einschließlich der Benachrichtigung relevanter Stellen (Institutionen, die die Autoren beschäftigen, wissenschaftliche Gesellschaften, Verbände wissenschaftlicher Herausgeber usw.).