Grundsätze der Ethik

Grundsätze der Veröffentlichungsethik in der Zeitschrift Neofilolog

Die Polnische Gesellschaft für Neophilologie und die Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań sind als Mitherausgeber bestrebt, die höchste Qualität der Veröffentlichungen zu gewährleisten und unlauteren Veröffentlichungspraktiken wie Plagiaten, Selbstplagiaten, „Ghostwriting“ oder „Gastautorenschaft“ entgegenzuwirken. Die Herausgeber wenden eine Veröffentlichungsethik an, die den Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE) entspricht. Die Zeitschrifteninhalte werden im Rahmen der CrossRef Similarity Check-Initiative mit der Software iThenticate von Turnitin, einem globalen Anbieter von Technologiedienstleistungen für Wissenschaft und Bildung, indexiert. Dadurch werden Fälle von akademischen und professionellen Plagiaten wirksam aufgedeckt. Jedem Artikel wird ein Digital Object Identifier (DOI) zugewiesen. Der Publikationsprozess und die elektronische Veröffentlichung der Zeitschrift erfolgen mit Hilfe des Open Journal Systems (OJS), das Werkzeuge zur Unterstützung der Kommunikation zwischen Autor/in, Herausgebern und Gutachter/innen bietet und die Diskussion, Korrektur, Verbesserung oder Zurückziehung von Artikeln nach der Veröffentlichung vereinfacht. Im Falle eines ethischen Verstoßes in einem bereits veröffentlichten Text behält sich die Redaktion das Recht vor, den Artikel unter Angabe der Gründe für diese Entscheidung von der Website zu nehmen.

 

VERANTWORTLICHKEITEN DER REDAKTION

Entscheidungen über die Veröffentlichung

Die Entscheidung über die Veröffentlichung oder Ablehnung eines Textes wird von der jeweiligen Chefredakteurin / vom jeweiligen Chefredakteur getroffen. Diese Entscheidung beruht auf der Originalität, Relevanz und Klarheit des Artikels und seiner Vereinbarkeit mit dem thematischen Profil der Zeitschrift. Bei der Entscheidungsfindung kann die Chefredakteurin / der Chefredakteur Mitglieder des Redaktionsteams und Gutachter/innen hinzuziehen, um eine faire und umfassende Bewertung des eingereichten Materials zu gewährleisten.

Gleiche Behandlung

Die Chefredakteurin / der Chefredakteur bewertet die eingereichten Texte ausschließlich auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Stärken und ihrer Relevanz für das Profil der Zeitschrift, unabhängig von Ethnie, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Nationalität oder politischen Ansichten der Autorin / des Autors bzw. der Autor/innen.

Vertraulichkeit

Die Chefredakteurin / der Chefredakteur und die Mitglieder des Redaktionsteams verpflichten sich dazu, die Vertraulichkeit der bei der Zeitschrift eingereichten Manuskripte in jeder Phase des Begutachtungsverfahrens zu wahren. Informationen über das Manuskript dürfen nur in dem Maße an den korrespondierenden Autor / die Autorin, die (potenziellen) Gutachter/innen, die redaktionellen Berater/innen oder die Herausgeber weitergegeben werden, wie es für den Veröffentlichungsprozess erforderlich ist.

Offenlegung und Interessenkonflikte

Unveröffentlichtes Material in eingereichten Manuskripten darf von der verantwortlichen Chefredakteurin / dem Chefredakteur oder den Mitgliedern des Redaktionsteams nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autorin / des Autors bzw. der Autor/innen für die eigene Forschung verwendet werden. Zum ethischen Verhalten in diesem Zusammenhang gehört auch die Vermeidung von Aktivitäten, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.

 

VERANTWORTLICHKEITEN DER GUTACHTERINNEN UND GUTACHTER

Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen

Der Begutachtungsprozess spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Chefredakteurin / des Chefredakteurs und des Redaktionsteams bei der Entscheidungsfindung zur Veröffentlichung. Die Begutachtung liefert nicht nur eine inhaltliche und methodische Bewertung der Arbeit, sondern hilft der Autorin / dem Autor / den Autor/innen auch, das Manuskript zu verbessern, indem es auf Stärken, Schwächen und verbesserungswürdige Bereiche hinweist.

Termineinhaltung

Eine Gutachterin / ein Gutachter, die/der sich nicht in der Lage fühlt, den Inhalt eines Manuskripts zu beurteilen, oder die/der erkennt, dass sie/er nicht in der Lage sein wird, innerhalb der vorgegebenen Frist ein Gutachten zu erstellen, ist verpflichtet, die Chefredakteurin / den Chefredakteur unverzüglich davon zu informieren. In einer solchen Situation sollte er oder sie von der Begutachtung zurücktreten, damit die Redaktion einen anderen geeigneten Experten / eine Expertin finden kann.

Vertraulichkeit

Alle zur Begutachtung eingereichten Manuskripte sind als vertrauliche Dokumente zu behandeln. Sie dürfen nicht ohne die Erlaubnis des Chefredakteurs / der Chefredakteurin weitergegeben oder mit anderen diskutiert werden. Diese Vertraulichkeit gilt sowohl für den Inhalt des Manuskripts als auch für die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens.

Quellenangaben

Die Gutachter/innen sind gehalten, auf relevante, nicht im Manuskript enthaltene Veröffentlichungen hinzuweisen, die das behandelte Thema wesentlich bereichern könnten. Sie sollten den Chefredakteur / die Chefredakteurin auch über jede wahrgenommene signifikante Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem Inhalt der begutachteten Arbeit und anderen Veröffentlichungen informieren.

Offenlegung und Interessenkonflikte

Vertrauliche Informationen, Ideen oder Daten, die während des Begutachtungsprozesses gewonnen werden, müssen vertraulich bleiben und dürfen von den Gutachtern / den Gutachterinnen nicht für persönliche oder berufliche Zwecke verwendet werden. Gutachter/innen sollten die Begutachtung von Manuskripten in Situationen vermeiden, in denen ein potenzieller Interessenkonflikt aufgrund persönlicher, beruflicher, finanzieller oder sonstiger Beziehungen zu Autor/innen, Institutionen oder Organisationen besteht, die an der Entwicklung der begutachteten Arbeit beteiligt sind.

 

VERANTWORTLICHKEITEN DER AUTORINNEN UND AUTOREN

Standards für die Präsentation von Forschungsberichten

Autorinnen und Autoren sind dazu verpflichtet, eine detaillierte und genaue Beschreibung der von ihnen durchgeführten Forschung sowie eine objektive Analyse ihrer Bedeutung vorzulegen. Die Quelldaten sollten genau dargestellt werden, um die Reproduzierbarkeit der Forschungsergebnisse zu gewährleisten. Jede Ungenauigkeit, falsche Information oder absichtliche Falschdarstellung wird als unethisch und inakzeptabel angesehen.

Datenzugriff und -speicherung

Die Autor/innen können dazu aufgefordert werden, den Herausgebern die Rohdaten zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen und den öffentlichen Zugang zu den Daten für einen bestimmten Zeitraum nach Veröffentlichung des Artikels zu ermöglichen. Obwohl die Herausgeber nicht zwingend einen Plan für die Verwaltung der Forschungsdaten verlangen, kann es in Ausnahmefällen erforderlich sein, die Daten sowohl vor als auch nach der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Originalität der Arbeit und Vermeidung von Plagiaten

Eine wissenschaftliche Arbeit muss vollständig originell sein. Autorinnen und Autoren sind dazu verpflichtet, Veröffentlichungen zu nennen, die die Arbeit beeinflusst haben, und alle Quellen im Einklang mit der wissenschaftlichen Ethik korrekt zu zitieren. Jegliche Praktiken wie Plagiate, Selbstplagiate, Fälschungen oder Verfälschungen von Daten und Forschungsmethoden sind inakzeptabel. Informationen, die auf private Weise (z. B. durch Interviews oder Korrespondenz) erlangt wurden, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des damit zusätzlich involvierten Autors / der Autorin verwendet werden.

Vermeidung von doppelten, redundanten oder parallelen Veröffentlichungen

Autor/innen dürfen dieselbe Studie nicht in mehr als einer Zeitschrift oder in einer anderen Primärpublikation (z. B. als Kapitel in einer Monografie) veröffentlichen. Die parallele Einreichung desselben Artikels bei verschiedenen Zeitschriften wird als unethisch angesehen.

Fehler in veröffentlichten Arbeiten

Werden in einer veröffentlichten Arbeit erhebliche Fehler festgestellt, sind die Autor/innen dazu verpflichtet, die Herausgeber unverzüglich davon zu benachrichtigen und bei der Korrektur oder dem Rückzug des Artikels mitzuwirken.

Offenlegung von Interessenkonflikten

Die Autoren und Autorinnen sind dazu verpflichtet, alle potenziellen Interessenkonflikte offen zu legen, die sich auf die Forschungsergebnisse oder deren Interpretation auswirken könnten. Auch die Finanzierungsquellen für die Forschungsarbeit sollten angegeben werden. Zu den Interessenkonflikten gehören alle beruflichen, finanziellen oder sozialen Beziehungen, die die Objektivität der Arbeit beeinträchtigen könnten.

Autorenschaft

Die Autorenschaft einer Arbeit sollte nur denjenigen zugeschrieben werden, die einen wesentlichen Beitrag zur Durchführung der Forschungsarbeiten und zur Vorbereitung der Veröffentlichung geleistet haben. Die Autor/innen sind dafür verantwortlich, dass alle Mitautor/innen die endgültige Fassung des Manuskripts gelesen, akzeptiert und gebilligt haben. Um Ghostwriting (d.h., wenn eine Person zur Veröffentlichung beiträgt, aber nicht als Autor/in aufgeführt wird) und Gastautorenschaft (d.h., wenn eine nicht an der Arbeit beteiligte Person als Autor/in aufgeführt wird) zu verhindern, sind Autoreninnen und Autoren dazu verpflichtet:

  • den Beitrag jedes Autors / jeder Autorin zu der Veröffentlichung unter Berücksichtigung seiner / ihrer Zugehörigkeit und seiner / ihrer spezifischen Tätigkeiten (z. B. Konzeptentwicklung, Methodik) klar zu benennen. Die Hauptverantwortung für diese Offenlegung liegt bei der Person, die die Arbeit einreicht.
  • alle Finanzierungsquellen für das Projekt und die finanziellen Verpflichtungen zwischen den Autor/innen und den mit der Veröffentlichung verbundenen Organisationen anzugeben.

Jeder Fall von wissenschaftlicher Unredlichkeit, wie z. B. das Verschweigen von Beiträgen der Autor/innen oder das Verschweigen von Interessenkonflikten, wird dokumentiert und den zuständigen Institutionen, einschließlich der wissenschaftlichen Organisationen und der anstellenden Institutionen der Autor/innen, gemeldet.

Ethische Aufsicht

Im Falle von Forschungsarbeiten an Menschen oder Tieren müssen die Autor/innen eine Zustimmung der zuständigen Ethikkommissionen oder andere erforderliche Genehmigungen für die Forschung vorlegen.

Beschwerden und Einsprüche

Beschwerden gegen Mitglieder des Redaktionsteams sollten schriftlich eingereicht werden. Bezieht sich die Beschwerde auf das Verhalten des Redaktionsausschusses oder auf Angelegenheiten, die die Zeitschrift betreffen, ist sie an den Chefredakteur / die Chefredakteurin zu richten. Betrifft die Beschwerde das Verhalten des Chefredakteurs / der Chefredakteurin, so ist sie an den Herausgeber (Polnische Gesellschaft für Neophilologie) zu richten und gleichzeitig dem Chefredakteur / der Chefredakteurin zur Kenntnis zu bringen. Gegenstand der Beschwerde können u.a. die geschädigten Interessen des Beschwerdeführers, Pflichtverletzungen, Verschleppung von Verfahren oder Untätigkeit der Redaktion sein. Der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin sollte innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen nach Einreichung der Beschwerde eine schriftliche Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens erhalten.

 

Grundsätze für den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI)

in der Zeitschrift Neofilolog

Die folgenden Grundsätze wurden als Reaktion auf die wachsende Beliebtheit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) und KI-gestützter Technologien entwickelt, die zunehmend auch beim Verfassen wissenschaftlicher Inhalte eingesetzt werden. Ihr Hauptzweck ist es, mehr Transparenz und klare Leitlinien für Autor/innen, Gutachter/innen, Redakteurinnen und Redakteure, Leser/innen und sämtliche weitere Personen zu schaffen, die an der Zeitschrift Neofilolog mitwirken. Die Herausgeber verpflichten sich, die Entwicklung dieser Technologien regelmäßig zu verfolgen und die bestehenden Regeln gegebenenfalls anzupassen oder zu verbessern, um sicherzustellen, dass sie aktuell und relevant sind.

 

VERANTWORTUNG DER AUTORINNEN und AUTOREN

Einsatz von generativer KI und KI-gestützten Technologien beim wissenschaftlichen Schreiben

Falls generative KI oder KI-unterstützte Technologien beim Schreiben wissenschaftlicher Texte verwenden, dann sollten diese Werkzeuge nur dazu dienen, die Qualität der sprachlichen Seite der Arbeit zu verbessern. Der Einsatz der Technologien muss unter menschlicher Aufsicht erfolgen, und die Autor/innen sollten die generierten Inhalte sorgfältig überprüfen und redigieren, da KI Material produzieren kann, das falsch, unvollständig oder voreingenommen ist. Die letztendliche Verantwortung für den Inhalt des Manuskripts liegt ausschließlich bei den Autor/innen selbst.

Die Autorinnen und Autoren sind dazu verpflichtet, den Einsatz von KI und KI-gestützten Technologien im Manuskript offenzulegen, und die entsprechenden Informationen in die veröffentlichte Version des Artikels aufzunehmen.

KI und KI-gestützte Technologien dürfen nicht als Autoren oder Mitautoren des Artikels genannt oder als Autorenquellen zitiert werden.

Verwendung von generativer KI und KI-gestützten Werkzeugen in Grafiken, Bildern und Bildmaterial

Die Verwendung von generativer KI oder KI-gestützten Werkzeugen zur Erstellung oder Veränderung von Bildern in eingereichten Manuskripten ist nicht gestattet. Dies umfasst alle Maßnahmen wie das Verbessern, Ausblenden, Verschieben, Entfernen oder Einfügen bestimmter Merkmale in Bilder. Zulässig sind lediglich Anpassungen von Kontrast, Helligkeit oder Farbbalance, sofern sie nicht zu einer Verzerrung oder Beseitigung der im Originalmaterial enthaltenen Informationen führen.

Eine Ausnahme ist die Verwendung von KI im Forschungsdesignprozess oder in Forschungsmethoden. In solchen Fällen sollte die Verwendung der KI im Abschnitt über die Methodik detailliert beschrieben werden, einschließlich des Namens des Tools, seiner Version und seines Herstellers.

VERPFLICHTUNGEN DER GUTACHTERINNEN UND GUTACHTER

Gutachterinnen und Gutachter sind nicht dazu berechtigt, KI-Tools für die Bewertung der eingereichten Texte zu verwenden. Sie dürfen eingereichte Manuskripte oder Teile von Manuskripten nicht in KI-Tools hochladen, da dies gegen Vertraulichkeits- und Urheberrechtsbestimmungen verstoßen kann. Dieses Verbot gilt auch für Begutachtungsberichte. Der wissenschaftliche Begutachtungsprozess erfordert kritisches Denken, ein tiefes Verständnis des Fachgebiets und eine unabhängige Bewertung, was die derzeitigen Möglichkeiten der KI-Technologie übersteigt. Die letztendliche Verantwortung für die Beurteilung eines Manuskripts liegt allein den Gutachtern selbst.

Falls der Verdacht besteht, dass in einem begutachteten Manuskript KI-Generatoren in unzulässiger Weise eingesetzt werden, sind Gutachter/innen dazu verpflichtet,

  • die Herausgeber unverzüglich über ihre Bedenken zu informieren,
  • den Text nicht selbst mit Hilfe von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz zu überprüfen.

Die Redaktion der Zeitschrift Neofilolog übernimmt die Verantwortung für die weitere Untersuchung in Übereinstimmung mit den festgelegten Begutachtungsverfahren und den Richtlinien der Zeitschrift.

 

VERANTWORTLICHKEITEN DES REDAKTIONSTEAMS

Redakteurinnen und Redakteure dürfen keine KI-Tools zur Bearbeitung eingereichter Manuskripte oder zur Kommunikation im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren verwenden. Redaktionelle Entscheidungen und die Bewertung von Manuskripten müssen ausschließlich auf einer unabhängigen und kritischen menschlichen Überprüfung beruhen, um die Integrität und die Einhaltung der Veröffentlichungsethik zu gewährleisten.

Bei Verdacht auf unkorrekte Verwendung von KI-Generatoren in einem eingereichten Manuskript obliegt es dem Redaktionsteam,  geeignete Maßnahmen zur Klärung des Falles zu ergreifen. Dazu können gehören:

  • Analyse des eingereichten Manuskripts mit Hilfe von Tools, die KI-Modelle unterstützen,
  • Rücksprache mit Expert/innen auf dem Gebiet,
  • direkter Kontakt mit dem/den Autor(en) zwecks Klärung und zusätzlicher Informationen über den Prozess der Manuskripterstellung.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, sicherzustellen, dass die eingereichte Veröffentlichung mit der wissenschaftlichen Ethik und der Politik der Zeitschrift zur Verwendung von KI übereinstimmt.